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Ein juristisches Gutachten im Auftrag des Bundes aus dem Jahr 2013 empfiehlt, von einer starren Altersgrenze [für die Eizellenspende] abzusehen. Wenn es darum gehe, sicherzustellen, dass die Eltern ihre Verantwortung bis zur Volljährigkeit des Kindes wahrnehmen könnten, sei eine Altersgrenze nur für Frauen kaum gerechtfertigt, schreibt Gutachterin Andrea Büchler.
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