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Prof. Dr Brigitte Leeners zu der Gesetzeslage rund um das Einfrieren unbefruchteter Eizellen "Single-Frauen bleibt Zugang zu eigenen Eizellen verwehrt" (20min.ch)

Das Einfrieren unbefruchteter Eizellen liegt im Trend – doch das Gesetz erlaubt Frauen deren Nutzung nur in einer Partnerschaft. Kliniken finden: Das Gesetz ist nicht mehr zeitgemäss.

Immer mehr Frauen entscheiden sich dafür, ihre Eizellen einfrieren zu lassen – sei es aus medizinischen Gründen oder um sich die Möglichkeit auf ein Kind für später offenzuhalten. Denn das Alter, in dem Frauen eine Familie gründen möchten, steigt kontinuierlich. Was viele jedoch erst im Beratungsgespräch erfahren: In der Schweiz dürfen eingefrorene Eizellen nur im Rahmen einer Partnerschaft verwendet werden. Für alleinstehende Frauen bedeutet das: Sie haben keinen Zugang zu ihren eigenen Eizellen. Weiterlesen

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